Rechtsprechung
   BFH, 22.09.1993 - X R 30/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5932
BFH, 22.09.1993 - X R 30/92 (https://dejure.org/1993,5932)
BFH, Entscheidung vom 22.09.1993 - X R 30/92 (https://dejure.org/1993,5932)
BFH, Entscheidung vom 22. September 1993 - X R 30/92 (https://dejure.org/1993,5932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abzug von Aufwendungen, die vor Beginn der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken entstehen, als Sonderausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aufforderung des BMF zum Beitritt (§ 122 FGO )

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.05.1990 - XI ZR 231/89

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 30/92
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Mai 1990 XI ZR 231/89 (Der Betrieb - DB - 1990, 1610) dient ein Damnum in der Regel nicht mehr der Abgeltung der mit der Kreditbeschaffung und -gewährung zusammenhängenden Aufwendungen, sondern ist weitgehend zu einem integralen Bestandteil der - laufzeitabhängigen - Zinskalkulation geworden.
  • BFH, 13.12.1983 - VIII R 173/83

    Zur Abziehbarkeit eines vor dem Beginn der Eigennutzung eines Einfamilienhauses

    Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 30/92
    Nach der Rechtsprechung zu § 21a EStG aber waren nicht laufzeitbezogene Schuldzinsen, zu denen auch das Damnum gerechnet wurde, abziehbar, wenn sie vor Ansatz des Grundbetrages (§ 21a Abs. 1 EStG a.F.) geleistet worden waren (z.B. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 173/83, BFHE 140, 440, BStBl II 1984, 428 m.w.N.; bei Leistung nach Ansatz des Grundbetrags allerdings Aufteilung und Abziehbarkeit des Teilbetrages, der auf die Zeit vor Anwendbarkeit des § 21a EStG entfällt: BFH-Urteil vom 21. Januar 1975 VIII R 101/70, BFHE 115, 209, BStBl II 1975, 503).
  • BFH, 24.10.1978 - VIII R 201/73

    Schuldzins - Eigennutzung - Einfamilienhaus - Grundbetrag - Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 30/92
    Nach der Rechtslage vor 1987 sei es für die Abziehbarkeit von Schuldzinsen vor Bezug eines selbstgenutzten Einfamilienhauses ebenfalls darauf angekommen, ob die Zinsen wirtschaftlich auf die Zeit vor oder nach dem Bezug des Hauses entfallen, nicht aber auf den Zeitpunkt der Zahlung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Oktober 1978 VIII R 201/73, BFHE 126, 277, BStBl II 1979, 178).
  • BFH, 21.01.1975 - VIII R 101/70

    Einfamilienhaus - Verpflichtung des Käufers - Anrechnung auf Kaufpreis - Damnum -

    Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 30/92
    Nach der Rechtsprechung zu § 21a EStG aber waren nicht laufzeitbezogene Schuldzinsen, zu denen auch das Damnum gerechnet wurde, abziehbar, wenn sie vor Ansatz des Grundbetrages (§ 21a Abs. 1 EStG a.F.) geleistet worden waren (z.B. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 173/83, BFHE 140, 440, BStBl II 1984, 428 m.w.N.; bei Leistung nach Ansatz des Grundbetrags allerdings Aufteilung und Abziehbarkeit des Teilbetrages, der auf die Zeit vor Anwendbarkeit des § 21a EStG entfällt: BFH-Urteil vom 21. Januar 1975 VIII R 101/70, BFHE 115, 209, BStBl II 1975, 503).
  • BFH, 08.11.1988 - IX R 142/84

    Abziehbarkeit des Damnums als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 30/92
    Trotz der Kritik in der Literatur an der unterschiedlichen Behandlung von Schuldzinsen und Damnum hat der BFH - vor allem im Hinblick darauf, daß § 21a EStG letztmals für den Veranlagungszeitraum 1986 anzuwenden war - an seiner Rechtsprechung festgehalten (Urteil vom 8. November 1988 IX R 142/84, BFH/NV 1989, 223).
  • BFH, 08.11.1988 - IX R 25/86

    Geltendmachung von Werbungskosten wegen einer einem Kind der Steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 30/92
    Trotz der Kritik in der Literatur an der unterschiedlichen Behandlung von Schuldzinsen und Damnum hat der BFH - vor allem im Hinblick darauf, daß § 21a EStG letztmals für den Veranlagungszeitraum 1986 anzuwenden war - an seiner Rechtsprechung festgehalten (Urteil vom 8. November 1988 IX R 142/84, BFH/NV 1989, 223).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht