Rechtsprechung
BFH, 22.09.1993 - X R 30/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abzug von Aufwendungen, die vor Beginn der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken entstehen, als Sonderausgaben
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Aufforderung des BMF zum Beitritt (§ 122 FGO )
Verfahrensgang
- BFH, 22.09.1993 - X R 30/92
- BFH, 08.06.1994 - X R 30/92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.05.1990 - XI ZR 231/89
Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines …
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 30/92
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Mai 1990 XI ZR 231/89 (Der Betrieb - DB - 1990, 1610) dient ein Damnum in der Regel nicht mehr der Abgeltung der mit der Kreditbeschaffung und -gewährung zusammenhängenden Aufwendungen, sondern ist weitgehend zu einem integralen Bestandteil der - laufzeitabhängigen - Zinskalkulation geworden. - BFH, 13.12.1983 - VIII R 173/83
Zur Abziehbarkeit eines vor dem Beginn der Eigennutzung eines Einfamilienhauses …
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 30/92
Nach der Rechtsprechung zu § 21a EStG aber waren nicht laufzeitbezogene Schuldzinsen, zu denen auch das Damnum gerechnet wurde, abziehbar, wenn sie vor Ansatz des Grundbetrages (§ 21a Abs. 1 EStG a.F.) geleistet worden waren (z.B. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 173/83, BFHE 140, 440, BStBl II 1984, 428 m.w.N.; bei Leistung nach Ansatz des Grundbetrags allerdings Aufteilung und Abziehbarkeit des Teilbetrages, der auf die Zeit vor Anwendbarkeit des § 21a EStG entfällt: BFH-Urteil vom 21. Januar 1975 VIII R 101/70, BFHE 115, 209, BStBl II 1975, 503). - BFH, 24.10.1978 - VIII R 201/73
Schuldzins - Eigennutzung - Einfamilienhaus - Grundbetrag - Werbungskosten
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 30/92
Nach der Rechtslage vor 1987 sei es für die Abziehbarkeit von Schuldzinsen vor Bezug eines selbstgenutzten Einfamilienhauses ebenfalls darauf angekommen, ob die Zinsen wirtschaftlich auf die Zeit vor oder nach dem Bezug des Hauses entfallen, nicht aber auf den Zeitpunkt der Zahlung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Oktober 1978 VIII R 201/73, BFHE 126, 277, BStBl II 1979, 178).
- BFH, 21.01.1975 - VIII R 101/70
Einfamilienhaus - Verpflichtung des Käufers - Anrechnung auf Kaufpreis - Damnum - …
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 30/92
Nach der Rechtsprechung zu § 21a EStG aber waren nicht laufzeitbezogene Schuldzinsen, zu denen auch das Damnum gerechnet wurde, abziehbar, wenn sie vor Ansatz des Grundbetrages (§ 21a Abs. 1 EStG a.F.) geleistet worden waren (z.B. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 173/83, BFHE 140, 440, BStBl II 1984, 428 m.w.N.; bei Leistung nach Ansatz des Grundbetrags allerdings Aufteilung und Abziehbarkeit des Teilbetrages, der auf die Zeit vor Anwendbarkeit des § 21a EStG entfällt: BFH-Urteil vom 21. Januar 1975 VIII R 101/70, BFHE 115, 209, BStBl II 1975, 503). - BFH, 08.11.1988 - IX R 142/84
Abziehbarkeit des Damnums als Werbungskosten
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 30/92
Trotz der Kritik in der Literatur an der unterschiedlichen Behandlung von Schuldzinsen und Damnum hat der BFH - vor allem im Hinblick darauf, daß § 21a EStG letztmals für den Veranlagungszeitraum 1986 anzuwenden war - an seiner Rechtsprechung festgehalten (Urteil vom 8. November 1988 IX R 142/84, BFH/NV 1989, 223). - BFH, 08.11.1988 - IX R 25/86
Geltendmachung von Werbungskosten wegen einer einem Kind der Steuerpflichtigen …
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 30/92
Trotz der Kritik in der Literatur an der unterschiedlichen Behandlung von Schuldzinsen und Damnum hat der BFH - vor allem im Hinblick darauf, daß § 21a EStG letztmals für den Veranlagungszeitraum 1986 anzuwenden war - an seiner Rechtsprechung festgehalten (Urteil vom 8. November 1988 IX R 142/84, BFH/NV 1989, 223).